umel by nekdo doladit ta cervena mista? Pro pochopeni toho hlavniho to asi neni nutne, ale bylo by hezke to mit co nejuplnejsi do rodinneho archivu...

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http://vademecum.archives.cz/vademecum/ ... 75&scan=13
Und Joanna zu ,,6.stl: Schaafen , dem dritten Bruder
aber wirdt allhier? nichts benennet , sondern solle bey
der Kaylowitzer Mühl versehen werden. Mehr werde
Kaufer verbunden seyn einer jeden Schwester ,,1.stl:
Khue auszufolgen, und dann so wohl denen zweyen ge
brüdern alß auch Schwestern , jedem auf ,, 3 Tiesch? (Tisch?) auß=
steuerung? (Aussteuer?) machen oder vor (für) jeden Tiesch? (Tisch?) ,,1 Thl Geldt geben
und dießes alles ohne Schaden der Kauf=Summa.
Was aber annoch? (noch?) die alten Erben aus dießem Grundt zu=
stel?tl?nd??rin? haben , wie der vorige Kauf lauthet? (lautet?), dießes
solle auch der Kufer ihnen befolgen? , jedoch von deß vor=
kaufers Antheyl (Anteil) ihme? defaloiren? (abwerten/devalvieren? oder abziehen/abrechnen?).
Außgeding der alten Außgedingerin auf ,, 6. breßl:? schl:? (Breslauer? Scheffel?)
Acker . ein Beth (Beet) zu Krauth ein Beth zu Hannef (Hanf) , dan auf
,,2 Fuhr Hey (Fuhren Heu) die schon ihr außgezeichnete Wießen , die Acker
aber werde Grundtsietzer schuldig seyn ihr zubeurbern (zu bearbeiten),
das hey (Heu) aber werde Außgedingerin ihn? (ihr?) selbsten sollen ein
fechßnen (ernten) , und zur Wohnung das Stiebel (Stübel, Stube) wie vorhers
Nach ihrem Tod aber solle sothanes? (solches, dieses?) Außgeding auf den
Verkaufer sambt (inkl.) seinem Weib fallen , und sollen solches
bies (bis) zu ihrem absterben zugemi?ten? haben . Anbey ist
auch beschlosen worden , daß im Fall (falls) Kaufer ohne Erben
solte absterben , so solle die Wittib nicht? fueg? und Macht
haben sothanes? guth? (dieses Gut) einem anderen zu verheurathen? (verheiraten?) , sondern
nun solches bies (bis) in ihren Tod zugemieten? haben und solle
hernach Wiederumb? (wiederum) aus deß Kaufers Geschwistern? fallen? //: