Ono tam není nic, co by mi pomohlo, ale když už jsem to našel, tak si to aspoň přepíšu.
Prosím o opravu. Je to sice čitelné hezky, ale ne vše je úplně jasné. …a víte, jak jsem na tom s němčinou…
Začíná na pravé straně uprostřed:
https://digi.archives.cz/da/permalink/7 ... 6626664e12
Eheberedniß
Zweischen Walentin Krall und Rosalia Hurnik
aus Ober Pohlanka sub Hauß № 158
Am heutigen Tage wurde zweischen dem Valentin eheleib-
lichen Sohn des Oberpohlanker Häuslers Joseph Krall an
Einem, dann der Rosalia eheleiblichen Tochter des Nieder-
pohlanker halbenbauers Franz Hurnik aus Haus № 128
am andern Theile nut huziehung der unterfertigten Zeu-
gen nachstehende Eheberedniß abgeredet, und festzuhal-
ten beschlossen worden wie folget:
1-tens Haben sich beide Theile bis zur priesterlichen Einsegnung mit
Lenehniegung ihrere Äeltern ehelich verlobek.
2-tens Wird Bräutigam Walentin Krall das in Oberpohlan-
ka sub № 158 gelagene Häusel am 1-ten July [1]806 von seinen
Vater in einer Kaufsumma pr Vurzig acht Gulden rhein.
übernahmen, in welches er Bräutigam seine Braut Rosalia
Hurnik als eine Wirthin und rollkommene Mit Eigenthümenen
dergestallt einführet, daß sie in seinens unvererbten
Vorsterbungs falle die alleimge und vellkommene Eigenthü-
merin dieses Häusels seyn solle; sollten aber nach ihm Kin-
der hinterbleiben so hat die Braut nur aus seinen Nahloß-
vermögen einen Kindes theil zu bezuchen, und wir verbunden
dieser Häusel nach erlangte Großjährigkeit des ältesten
Knaben, und in dessen Abgang des ältesten, aus der ersten
und respective dermaligen Ehe erzeugten Mädchens in der
obigen Kaufsumma abzutretten. Für diesen fall sowohl, als
als für den von 1. July d.J. eintrettenden Ausgedinger
Joseph Krall wird folgendes lebens längliches Ausgeding
festgesetzt:
Die fraue Wohmug gemeinschaftl. mit dem Wirthen, den
Boden über der Kommer, im Kühstall den näthegen Platz
für eine Kuhe, und Platz für ein Stückes Schwartzveich, dann
im der Scheuer ein Viertel dann im Garthen 6 Berthe
von Franz Besta seinen Garten, von der Aue 2 kurze
Bente samt deren Pflauenbäume, wie auch noch drey Aep-
felbäume, und einen Biernbaum, versteht sich aber blos Frudf-
gemuß, keines wegs aber die Abholzung desselben.
An Heurathsguth erhällt die Braut
2-tens Am baaren Gelde Zwölf Gulden, und zwar bfz. mit 1-ten
July [1]806 ind die andern Hälfte in Fünf Jahren, dann zwey
stück Kühe im Werthe pr. Vierzig Gulden, dann Kleidung
und Bettgewaud alles im WerWerthe pr Dreyszig Gulden, und
wenn einmalihe Vatter stirbt, so hat die Braut auch noch mit
den übrigen Geschwister einen Theil zu bekommen.
3-tens Sollte die Brauteher mit Todt abgechen, als ihr Bräutigam
so bleibt ins ihm, wenn keine Kinder verhanden sind, soll-
ten aber in ihren Vorsterbungsfalle Kinder hinterblei-
ben, so hat Bräutigam blos einen Kindestheil zu beziegen
Da beide Partheyen mit diesen gegenseitig einanders ge-
thanen Verbindlichkeit in allen Punkten zu frieden zu
freye erklärten, sind diese Eheberedinß allseits geferti-
get, und zur Hochobrigkeitlichen Ratificirung gehor
sam vorgelegt worden. Sogeschehen zu Oberpohlanka den
13-ten Septembr [1]805
podpisy:
Walentin Krall Bräutigam
Jopseph Krall Vater des Bräutigams
Joseph Früdel als Zeuge
Rosalia Hurnik Braut
Franz Hurnik Vater des Braut
Joseph Nedomlat als Zeuge
Joseph Breuer Nahmens Schreiber
Jenseilsstehende Eheberedniß werden salvo pere cu-
jus cumque Amtlich bestättiget; in Fallen alle gerechte
Hohistenz zugesichert, und sind im Oberpohlanker Ehever-
tragsbuche pag 55 ingrohsiret.
Wirthschafts oberamt in Stiebnig den 30-ten Septemb. [1]805
Joseph Hinkus Oberamtman
