od Gabi » stř lis 06, 2013 0:26
Ich Johann Joseph Krackowsky, deß hey(ligen) Röm(ischen) Reichs Graff
von Kolowrath, Herr der Herschafften Teynitzl, Buschin und Sobietitz, der Röm(isch)
Kay(serlich) undt König(lichen) katho(lischen) Mayes(tät) würklicher Cammerer p. (etc.) thue Kunde undt bekenne Hiemit vor
Jedermänig(lich) in Sonderheit da Er Ponäthe? wäre, wie dass Ich in Gnaden undt auff Inständig Unter-
thänigen Bitten den Georg Ignati Mayer, dess Wentzl Mayer Würth zu Bieschin Ehr Leiblicher Sohn,
Welcher mir bießhero mit der Unterthänigkeit undt Leibaygenschaft verbunden gewesen, Craft
gegenwartigen dießen Weegloßbrif, sambt allen Jetzt habenden undt ins künftig überkommende
Vermögen undt Erbgerechtigkeiten, in Aygene Freyheit g..it sPreche- undt Loß-lasse, der gestalten
dass Weder Ich noch Jemandt anderer Unter Waß von Einem Nahmen es Immer seie kann undt mag
dießer Entlassung Halber an Ihme etwas zu suchen haben sollte noch könne, Ansonsten auch Ermelten
Georg Ignati Mayer so lang Er auf Meinen grundt undt Boden fürohin Verblieben mechte, Ihme
nicht nur allein von mir so nun auch allen wie noch kommenden grundt obrigkeiten In Erneygenden
Fahl alle Hilfliche Handt gelistet Werden solle, Zu Thue Kundt dessen habe nicht nur allein solche
Loß-lassung mit Meinen gewöhn(lichen) gräf(lichen) Insigel sondern auch mit Beysetzung meiner Aygenen
Handt-Unterschrift Bestermaßen Bekräftig Wollen. So geschehen Teunitzl den 12ten 8bris A(nno) 1728 p.
Joseph Graff von Kolowrat mp (manu propria) 650/17

Gabi