od Gabi » ned črc 23, 2017 13:16
Ehevertrag
Des Wittwer Johann Weidinger von Kaltenlautsch
Heute an dem zu Ende gesetzten Tag und Jahr ist zwi-
schen dem Wittwer Johann Weininger von Kaltenlautsch
als Bräutigam an Einem, dann der hinterbliebenen Wittwe
Theresia nach verstorbenen Czrhak Ausgedinger eben von
da als Braut am Andern Theile nachfolgender Ehever-
trag, der nach beendigter pristerlicher Einsegnung in
Rechtskraft übertretten soll in Gegenwart der unten
gefertigten Zeugen verabredet und beschloßen worden
nemlich:
1tens: Versprechen beyde Brautpersonen sich wechselseitig die eheliche
Lieb und Treue.
2tens: Verheurathet die Braut ihrem Bräutigam, und eben dersel-
bei seiner Braut das von beyden Seiten vorhandene Vermögen
welches meistens in ihren Kleidungsstücken und Hauseinrichtung
besteht, und was selbe während ihrer Ehe mit einander noch
erwirthschaften werden zum gemeinschaftlichen Eigen-
thume für ihre beydrseitigen Kinder.
3tens: Nach Ableben des ein oder des andern Ehegatten haben die
Kinder deren Eilf aus beyden Ehen an der Zahl vorhanden
sind, von dem gemeinschaftlich einseitigen Vermögen des
abgelebten Gatten, gleiche Theile wo von aber die aus gegen
wärtiger Ehe erzeugt werden könnenden Kinder gegen
die bereits vorhandenen doppelte Theile zu erhalten ha-
ben; ebenso auch hat diese Vertheilung des Vermögens
nach Ableben des zweyten Gatten unter die vorhan-
dene Kinder zu geschehen. endlich
4tens: Erklärt Andres Czepa die Wohnung samt dem Felde, das
Gemeindlistl genannt, welches die Brauth Theresia von ihrer
dermahligen Verehelichung als Ausgeding genossen hatte
wieder diesen Eheleuten gegen einen jährlichen Zins p(e)r
vierzehn Gulden W(iener) W(ährung) zum Genuße mit der Ausnahm
insolang diese Eheleute sich mit einander ruhig vertra-
gen, dem Wirthen Czepa weder im Felde noch sonst im
Hause einen Schaden zufügen werden, zu überlassen
im gegengesetzten Falle aber wenn durch Verschulden
dieser Eheleute dem Wirthen Czepa ein Schaden zu kom-
men sollte derselbe ihnen sowohl die Wohnung als auch
das Feld aufzukündigen und abzunehmen berechtigt
seyn soll.
In Urkund essen folgende Fertigungen
So geschehen Kaltenlautsch am 27ten August 1815
+++Theresia Czrhakin Brauth ------------- +++ Johannes Weidinger Bräut(igam)
Andreas Czepa als Zeug ---------------------Ignatz Spinka? Richter er-
Mathes Sekele? Zeug --------------------------bethener NahmensSchreiber
----------------------------------------------------------und Zeug
Gabi