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Grunt. 1715 L. Albrechtice (OP) S.4 nemcina, vyreseno, danke

PříspěvekNapsal: pát říj 04, 2013 21:24
od pg
Dobry vecer,
zda se, ze muj prapredek si na zaver stezoval ze zaplatil vic, nez bylo zapsano :). Nekolik malo bilych mist ale v mem prepisu bohuzel porad jeste zustava... :?
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Guten Abend,
mein Urahn scheint sich beschwert zu haben, mehr bezahlt zu haben als verbucht :). Einige weissen Stellen bleiben aber in meiner Transkription leider immer noch übrig... :?
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http://www.imagehosting.cz/?v=gruntommm.jpg
http://vademecum.archives.cz/vademecum/ ... 75&scan=11
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Demnach grundt=sietzer (Grundbesitzer) vorgebracht habe, daß er
bey Schließung dießes Kaufes ,,112 Thl: bahr (bar) erleget
habe, ihm aber nur ,,106 Thl: ,,33.grl ,,8 Hl.? (Heller?) verschrieben
seyn (seien?) worden,, alß wirdt? ihm? (ihnen?) grundt,,[sietzer] (Grundbesitzer) das übrige Id e. (Id est = das sind)
,,5 Thl: ,, 2 grl,, 4 Hl. (Heller) abgeschrieben. Item (ebenso) so er versesse:
nes ?Tantz=Impoht? s?at?h? deß? Verkaufers zahlen habe
müßen ,,2 ?r? ,, 18. grl. Mehr so er Verschreibung?
gelder Batt? (bat) deren in dießem Kauf gesetzten Erben
gezahlet habe ,, 4 Thl: ,, 6.grl: und letzlichen so er
bat deß? Verkaufers We?niß?i?chr?=zünß (...=Zins?) erlegen habe
müssen ,, 9.Thl: So zuesamben? (zusammen?) betraget? (beträgt?) ,, 20 Thl: 16 grl
4 Hl. (Heller) Welches geldt die Erben vor recht erkennet , und
von ihnen außorderungen? bieß?en? wolle? ?Mithin? ihm
grundtsietzer gebreuchlichen (gebräuchlichen) Mo?ßi?n? Werd? ver=
schrieben ..................................,,20Thl:,,16grl. 4Hl.

Re: Grunt. 1715 Lesni Albrechtice (OP) S.4 nemcina

PříspěvekNapsal: ned říj 06, 2013 8:34
od Gabi
Dobrý den,

Demnach grundt=sietzer (Grundbesitzer) vorgebracht habe, daß er
bey Schließung dießes Kaufes ,,112 Thl: bahr (bar) erleget
habe, ihme aber nur ,,106 Th: ,,33.gr ,,8 H. (Heller) verschrieben
seyn (seien) worden,, alß wirdt ihme (also wird ihm, den) grundt,,[sietzer] (Grundbesitzer) das übrige Id é. (Id est = das sind)
,,5 Th: ,, 2 gr,, 4 H. (Heller) abgeschrieben. Item (ebenso) so er versesse-
nes Tantz=Impost stath (statt) deß Verkaufers zahlen habe
müßen ,,2 fr (Gulden) ,, 18. gr. Mehr so er Verschreibungs-
gelder Statt deren in dießem Kauf gesetzten Erben
gezahlet habe ,, 4 Th: ,, 6.gr: und letzlichen so er
stat deß Verkaufers Weinfuhr=zünß (...=Zins) erlegen habe
müssen ,, 9.Th: So zuesamben (zusammen) betraget (beträgt) ,, 20 Th: 16 gr.
4 H. (Heller) Welches geldt die Erben vor recht erkennet , und
von ihren anforderungen biesten? wollen Mithin ihme (Zusammen mit des/dem)
grundtsietzer gebreuchlichen (gebräuchlichen) Mosten? Werden ver=
schrieben ..................................,,20Th:,,16gr. 4H.

Impost = Auflage, Verbrauchs-, Waren-, Grundsteuer, Abgabe

Re: Grunt. 1715 Lesni Albrechtice (OP) S.4 nemcina

PříspěvekNapsal: pon říj 07, 2013 15:42
od pg
Danke Gabi,
könnte dieses biesten nicht büßen sein? Mit der Bedeutung, dass sie auf das Geld verzichten wollen (d.h. es kann von ihren Anforderungen abgezogen werden)?
"...welches Geldt die Erben vor Recht erkennet , und
von ihren Anforderungen abziehen wollen..."

Viele Grüsse,
Petr

Re: Grunt. 1715 Lesni Albrechtice (OP) S.4 nemcina

PříspěvekNapsal: pon říj 07, 2013 21:35
od Gabi
Hallo Petr,

das ist durchaus möglich. Da ich es aber nicht mit Sicherheit sagen kann, würde ich es gern an jemand schicken, der sich besser damit auskennt.
Ja?

Re: Grunt. 1715 Lesni Albrechtice (OP) S.4 nemcina

PříspěvekNapsal: pon říj 07, 2013 22:24
od pg
Hallo Gabi,

ja, danke, sehr gerne. Andererseits es würde mich zwar interessieren, aber ich möchte Sie damit nicht unnötig behelligen, da der Sinn vom ganzen Text auch ohne diese Wörter eigentlich klar ist.

Auf jeden Fall nochmals vielen Dank! :)
Petr

Re: Grunt. 1715 L. Albrechtice (OP) S.4 nemcina, vyreseno, d

PříspěvekNapsal: pon říj 28, 2013 22:46
od Gabi
Hallo Petr,

mein Bekannter war in Urlaub und hat mir jetzt geantwortet.

Es hat es so gelesen:
Demnach grundt=sietzer vorgebracht habe, daß er
bey Schliessung dießes Kauffes 112 Thaler bahr erleget
habe, Ihme aber nur 106 Thaler 33 Groschen 8 Heller verschrieben
seyn worden alß Wirdt ihme grundtsietzer das übrige Id est
5 Thaler 2 Groschen 4 Heller abgeschrieben. Item so Er versesse:
nes Tantz=Impost Stath deß Verkauffers zahlen habe
müssen 2 Gulden 18 Groschen Mehr so Er Verschreibungs
geldern Statt deren In dießem Kauff gesetzten Erben
gezahlet habe 4 Thaler 6 Groschen und letzlichen so er
Statt deß Verkauffers Weinfuhr=zünß erlegen habe
müssen 9 Thaler So zuesamben betraget 20 Thaler 16 Groschen
4 Heller Welches geldt die Erben vor recht Erkennet , und
von ihren Auforderungen bießen Wollen Mithin ihme
grundtsietzer gebreuchlichen Maßen Werden ver=
schrieben ........................................20Thaler 16 Groschen 4 Heller