Dobrý den,
prosím o pomoc s přečtením a případně přeložením listu z křivoklátského archívu.
Děkuji
https://www.dropbox.com/sh/9xyvxi4ppt6a ... 1711_8.pdf
Doch: und Wohle gebohener Reychßgraf
Gnädigst: Hochgebittender Herr Herr
Euer Hochgräf:[liche] Gnaden, mit Unterthänigsten respect gehorsambst be¬
richte; wie das die Innwohner auß dem, Zur /:titul:/ Hochgräff:
Bredaichen Herrschaft Tachlowicz gehörigen dorf Kishitz, bißhero
Die Hüetenwayden zwischen Aunhoscht und Bratronicz in der gegend
allwo aniotzo das Neue Dorf aufgerichtet wird, gegen Einen Jähr:
in dehro Pürglitzer Walldt: und Kasten arubt in natura Endtrichteten
3. Ars. Haaber, genoßten. Wann dann nur die Allhresige
Herschafft: Unterthanen So das Neue Dorff zubauen, und zubewohner
anfangen Selbsten Viehe Hallten, und dieser Huetenwäyden Nun-
mehro auch bedürftig Sein, Die Kischitzer aber sich keines Weeges
friedtlich vorhallten, Sondern dieße Huetenwäyden gleichsam mit
Einen angemasten Gewalldt vor ErbEygen thumblich zu behaub-
ten Sich Unterstanden; In dem Urbario, aber das Sie Einige
ErbEygenthumbliche Gerechtigkeyth hierzu haben Sollten, ohnge¬
acht anderen frembden Herrschafft: Unterthanen zugestandene
Huetenwäyden darinnen zufinden, nichts zu sehen, unter zu besorgen,
Daß bey so bewandten sachen, diese Zweyerley Herrschaft: Unterthanen
in große Mißverständtnuß mit der Zeythen gerathen dörffen,
Allß Habe Immittellst, Jedoch biß zu Eiser Hochgräfen: gnaden
ferneren gnäden: resolution, und befehlen: Erwöhnten Kischitzer,
Durch Einen allhießigen Richter, dießen Hüethenwayden ex hoc Capite
Daß Sie auf allhießigen Herrschaft: grundt und Boden nichts Erb-
liches Hetten, und ratione der Ewigen Hüethenwayden allhier in
Dem Urbario Ihnen nichts Versichert wehre, mithin Eine Jede gnadten
Herrschaft in dehro Eygenen grundt und boden zu thuen, und Zulaßen
berechtiget sey, Untersagen, und zugleich den bißherigen Hüethen-
Waydtzunß aufkündigen laßen: dahingegen allhießige Unterthänen
in dem Neuen dorf wegen genießung dießer Hüethenwayden
Dieße 3 Ars. haaber Hüethenwayde, Zunß in natura interim, biß
Zu beßerer der Sachen Erörterung, und Einrichtung in allhie-
siges Walldt: und Kastenambt zuentrichten, verbunden
sein sollen. Weylen dann auch ratione des biehres in
Diesem Neuen dorf Ein beßerer Abgang /:gestallten Sollches die proba
und Erfahrnuß dargethann:/ dann zu Biezdiekow Sein möchte
mithgen der Orth von dem Biezdiekower grundt biß 800. schrithen Ent-
legen; Allß wehre meine ohnmasgebigs Meinung den biehrschanken
zu Biezdiekow zu cahliren, und dargegen in das Erwöhnte Neue dorf
Zu transferiren: Angesehen diesen meinen ohnmasgebigen Vorschlag die Rechts-
freundt nicht improbiren mochten; Jedoch thue alles dieses So wohlen
ratione des Vorann Erwöheten Hüethenwayde Zunßes, und dessen
bewandtnuß, allß auch des Jelzt memorirten biehrschankhs zu Euer
Hochgräff: gnaden fernere gnad: Resolution unterthänigst über-
geben, und dehro dißfahlig: gnädigst befehl gehorsambst Erworten.
Dem Herren Baron von Klebellsberg auf Skržywann Habe Unter, dato
26. May zwar ratione wieder Einwerffung Einer, von Ihme Eröffneten
an dehnen allhießigen Herrschaft: Gräntzen, und Willdtpahn Nahegelegeren
Wollstsgrüeben geschrieben: von Ihme aber hierauf zu dato, keine Andt¬
worth Erhalten, weder, das Er diesellbe wieder Ein zu werfen gesenug
wehre, hierzu annoch Keine Apparenen Sein will. Ob nun zwar
ratione deßen bey Einem Hochlob: König:[lich] Crayßambt ich mich
ferner beschwersamb insinuiren wollte; So bin ich doch versichert
das wohllgedachter Herr Baron, auf diese Instanz wenig, oder gar
nichts reflectiren würde. Dahero Meine ohnmausgebige Meinung Wohen
Euer Hochgräf: Gnaden dieße Sach viellieber an Eine Hochlöb: König:[lich]
Stadthallberey gelangen zulaßen in gnaden geruhen wollten.
Den Pferdtstall Ehender anzufangen zu bauen, und zu verfertigen, hatt
Die beßherige Sommer Außaath, und felldtbau verhindert, künsffige
wachen aber wie ich der Eröst: Hostnung lebe, wirdt dersellbe vielleicht
versterbiges sein können.
Dießer Tagen wirdt mann allenthallffen das Heu Zuhauen anstaugen
Womit zu hohen gnaden mit Unterthänigsten respect mich Empfhele
Und verharre.
Euer Hochgräf: Gnaden
Schloß Pürglitz den 15. Juny
AO 1711
Unterthänigste treu ge¬
horsambster Knecht
Johann Georg Loth