Re: Regest závěti němčina 1701 Praha
Napsal: stř úno 14, 2018 2:03
Přikládám další svou korekci:
Tamy píše:
9. Der Jüngsten tochter Mariae Rosaliae aber, weilen Sie ebenfahls annoch klein, undt zur auferziehung viel brauchet, zu einen praelegato thue ihr den landtafflichen weingarten, oder in verkauffung dessen, das bahre geldt darfür, wie nicht weniger, 500 F: auf bemeldten meinen landtafflichen obden Altstädter Ring liegen den meinen gedachten Sohn Mariae Josepho joanni Wenceslao vermachten hause dergestalten verschaffen, damit solche 500 F (= Florin, zlatý) auf den haus so lang es nicht verkauffet wirdt, hafften undt von den aus dem haus fallenden Zins, Ihr das Interesse zu ihrer besserer unterhalt bezahlet werden, undt Sie dessentwegen an ihrer anderwertigen erbportion keinen nachtheil leiden, sondern aus der übrigen vätterlichen verlassenschafft einen gleichen theil mit denen andern kindern = doch wegen des mütterlichen weiter nichts mehr zusuchen noch zu praetendiren haben solle vndt sintemahlen.
10. Nach meiner ersten frauen Catharina in allen mehr nicht dan 750 ssm: verblieben, welche ihr von ihrer See: frau gros Mutter Christina Beyerin verschaffet worden, undt nun das hausbeym Schwartzen adler in der karpffen gassen sambt den kleinen daneben gelegenen delfischen haus in einen weit hohern werthhalte. Als thue denen kindern aus der ersten ehr nemblich der Ludmillae Theresiae, Annae undt Catharinae fördersambst Ihr Mütterlichas der 750 ss: wor von aber mir Quarta Conjugalis gebühret an obbesagten in der Karpfen gassen in der König: Alten Stadt Prag gelegenen von mir erkaufften haus nebst den kleinen darneben gelegenen delffkischen haus, an statt der Mütterlichen legitimae ausweisen, der übermast aber nebst meiner 4ta Conjugali Sie Samentlich in Aequales partes titulo des vätterlichen erbtheils /: worzu ihnen von den Meinem erwehnten Sohn Mariae Josepho Joanni Wenceslao vermachten Landtafflichen hause annoch 500 F: vorschaffe, welche so lang auf den haus, als es nicht verkauffet wirdt, bleiben, undt ebenfahls von den fallenden Zins des hauses, Ihnen die Interesse bezahlet werden sollen :/ dergestalten überlassen, damit Sye solches /: doch mit diesen unten in 16 panct exprimirten verstandt :/ pro rata genüssen, undt proportionaliten sich darein theilen sollen wie Sye dann solches annoch bey meinen Lebszeiten von mir zum genues übernohmen haben. Worbey expresse haben will, das Sye es auf keine weis ver alieniren, und in keine frembde hände verlassen, sondern unter sich zu Ihrer Nahrung und hilffe behalten oder wann Sye es doch ver alieniren müsten, den vorzuch hier zu erstlich ein kindt aus der ersten ehe, undt da es keines kauffen wolte so dann aus der anderen ehe haben solle, in übrigen aber, in allen meinen anderen vermögen, ausser was ich oben meinen Jüngsten Sohn undt Tochter absonderlich verschafft, solen Sye nebstandern meinen kindern, gleiche erben seyn. Da aber.
11. Mein ältister Sohn Joannes Wenceslaus Mauritius aus der ersten ehe, als Ihr leiblicher bruder, welcher in frembde Länder vernniset, hingegen durch 30 Jahr lang von Ihme nichts gehöret noch vernohmen, das also nicht weis, ob er todt oder lebendig seyn, annoch beym leben wäre, oder zwar gestorben, doch vor seinen todt sich ordentlich verheyratet hette, und ein oder mehr eheliche kinder nach ihme verblieben wäre, oder wären, dahero so selbter noch in leben oder er Zwar todt, doch ein oder mehr aus ordentlicher ehe erzeigte kinder nach Ihm noch verhanden wären, oder seyn möchten, solle solcher mein Sohn Joannes Wenceslaus Mauritius oder sein undt seine ehelich erzeigte kinder, hiemit auch pro haerede instituiret seyn, und Ihme od Ihnen an erwehnten Schwartzen adler, und den kleinen delfischen hause, ein gleiches theil pro legitima materna, gübuhren und neben denen anderen erben an der vätterlichen verlassenschafft eben fahls ein kindts theil haben, worzue auf solchen fahl alle meine kinder, ein jedes pro rata concurriren undt beytrag thuen soll.