od Arin-Gark » pon led 05, 2009 18:32
A zde k druhému odkazu:
Durch die gegesene Aufklärung des (Pornum) des Josef Schanta, dass der Puppills Johann Schanta diesem Vermundschafts gerichte unterworfen ist, wird der abwaltende Austand behaben, und es wird sofort dem minderjährigen Johann Schanta die abervermundschaftlich Bewilligung zur Schirstung der Ehe mit der minderjährigen Anna Kostka von Brumov, falls kein gesetzliches Ehehin (dernist) im Wege stehe ........ ertheilt, und die Vermundschaft unter Stückschu__ der ............ angewissen, sich mit dieser Bewilligung bei dem vergesetzten Seelsorgen und zu weisen.
KK. Bez. Gericht
Klobauk am 24 Oktber 1854
der KK. Bez. Richter
zase podpis
druhá strana:
K.K. Bezirksgericht in Klobauk
Josef Schanta Vermund des Johann Schanta aus Brumow.
ad ..... 5135
zeigt an, dass Johann Schanta hiergerichts zustandig sei.
Ale zase by to chtělo kontrolu a opravu od někoho zběhlejšího.